Allgemeine Geschäfts- u. Reisebedingungen DiveIN

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Verehrter Reisegast,

wir als Ihr Reisepartner möchten Ihnen eine angenehme und reibungslose Tauchreise anbieten. Zum Gelingen tragen neben unserer Erfahrung auch ein- deutige rechtliche Vereinbarungen zwischen Ihnen und uns bei, so wie sie im folgenden in unseren Allgemeinen Geschäfts- u. Reisebedingungen (AGB) niedergelegt sind. Wir legen Ihnen daher nahe, sich unsere AGB's vor Ver- tragsschluss sorgfältig durchzulesen, da diese soweit in rechtlich wirksamer Form in unsere Vertragsbeziehung einbezogen - ergänzend neben den gesetzlichen Regelungen nach §§ 651 a ff. BGB gelten.

§ 1 Vertragsschluss

Mit Ihrer schriftlich oder mündlich erfolgten Reisebuchung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich, längstens auf die Dauer von 10 Tagen, an. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich mit Zugang unserer schriftlichen Reisebestätigung. Bei Abweichungen der Reisebe- stätigung von Ihrem Angebot liegt ein neues Angebot unsererseits vor, an das wir uns 10 Tage gebunden halten. Auf eine Abweichung in unserer Reisebestätigung werden Sie hingewiesen. Der Reisevertrag kommt auf Basis dieses Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb von 10 Tagen ab Zugang die Annahme schriftlich bestätigen.

§ 2 Zahlungen

Mit Abschluss des Reisevertrages haben Sie eine Anzahlung auf den Reisepreis von 20%, zu leisten. Der restliche Teil des Reisepreises ist 21 Tage vor vereinbartem Reisebeginn fällig. Wird der Reisevertrag weniger als 21 Tage vor vereinbartem Reisebeginn geschlossen, so ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.

§ 3 Reiseunterlagen

Nach vertragsmäßiger, vollständiger Zahlung des vereinbarten Reisepreises erhalten Sie von uns unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage vor vereinbartem Reisebeginn Ihre Reiseunterlagen. Sofern Sie bis zu diesem Zeitpunkt nicht in Besitz der Reiseunterlagen sind, haben Sie uns unverzüglich hiervon zu unterrichten. Unterbleibt diese Benachrichtigung und kann die Reise deshalb aus einem von Ihnen zu vertretenden Umstand nicht angetreten werden, kommt dies einem Vertragsrücktritt mit dem in § 4 unserer AGB's niedergelegten Folgen gleich.

§ 4 Reiserücktritt

Vor Reisebeginn können Sie jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Mit wirksam erfolgtem Rück- tritt müssen wir Ihnen jedoch in der Regel, soweit uns nicht im konkreten Fall höhere Kosten nach- weisbar entstanden sind, eine pauschalierte Entschädigung unter Berücksichtigung ersparter Auf- wendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung möglichen Erwerbs, wie folgt berechnen:
Bei einem Rücktritt bis 22 Tage vor Reisebeginn 10%, bis 15 Tage vor Reisebeginn 25%, bis 7 Tage vor Reisebeginn 40%, bis 1 Tag vor Reisebeginn 55% und ab dem Tag des Reisebeginns, bzw. auch bei Nichtantritt der Reise 75% des mit Ihnen vereinbarten Reisepreises.
Ist der Reisevertrag auf Ihrer Seite mit mehreren Reiseteilnehmern geschlossen, gelten die Ent- schädigungssätze jeweils nur gegenüber dem Vertragspartner, der wirksam vom Reisevertrag zu- rückgetreten ist. Der Nachweis, dass ein geringerer Schaden im Einzelfall eingetreten ist, steht Ihnen offen. Wir sind 14 Tage vor vereinbartem Reisebeginn berechtigt, vom Reisevertrag zurückzu- treten, wenn die vertraglich vereinbarte oder gesetzlich oder behördlich festgelegte Mindestteilnehmerzahl einer Reiseveranstaltung nicht erreicht wird oder die Reise von einem Vertragspartner storniert wird. In einem solchen Falle erhalten Sie selbstverständlich Ihren bezahlten Reisepreis erstattet. Sowohl Sie als auch wir können den Reisevertrag kündigen, wenn eine Reise in Folge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.

§ 5 Gewährleistung

Sollten unsererseits Reiseleistungen nicht in vertragsmäßiger Art und Weise erbracht werden und wird dadurch der Reisewert oder die Tauglichkeit der Reise zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufgehoben oder gemindert, so können Sie Abhilfe verlangen. Die Abhilfe können wir nur dann verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Leisten wir in einem berechtigten Falle nicht innerhalb einer von Ihnen bestimmten, angemessenen Frist Abhilfe, so können Sie selbst Abhilfe schaffen und den dafür erforderlichen Aufwand von uns ersetzt verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn eine berechtigte Abhilfe von uns verwei- gert wird oder wenn eine sofortige Abhilfe wegen Ihres besonderen berechtigten Interesses geboten ist.

Wird die Reise in Folge eines Mangels, der Sie zu einer Abhilfe berechtigt, erheblich beeinträchtigt, können Sie den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Das selbe gilt, wenn Ihnen die Reise in Folge eines solchen Mangels aus wichtigem, unsererseits erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Im übrigen mindert sich für die Dauer des Mangels der Reisepreis in dem Verhältnis, in welchem zur Zeit der Reiseleistung der Wert der selben in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Werte gestanden haben würde. Unbeschadet der Möglichkeit Minderung zu verlangen oder den Reisevertrag zu kündigen, können Sie Schadensersatz wegen Nichterfüllung erlangen, sofern der Mangel der Reise auf einem von uns zu vertretenden Umstand beruht.
    
Die im Angebot oder dem Reisevertrag angegebenen Reiserouten - insbesondere im Rahmen von Tauchkreuzfahrten - sind wetterabhängig. Wir behalten uns deshalb vor, die Reiserouten und das gebuchte Tauchprogramm kurzfristig vor Ort zu ändern, falls dies die Wettersituation erfordert. Ebenso behalten wir uns vor, im Falle des Nichterreichens einer bestimmten Mindestteilnehmerzahl für die angebotene Tauch-Safari, die selbe rechtzeitig vor Reisebeginn abzusagen. In diesem Fall werden Sie von uns vorher schriftlich benachrichtigt. Wetterbedingte Änderungen von Reiserouten und Tauchprogramm zählen nicht als Mangel.

Eine Erweiterung der Teilnehmerzahl einer Veranstaltung ist dem Dive In vorbehalten, sofern nicht andere Vereinbarungen getroffen werden.

§ 6 Haftung

Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, (1) soweit der Ihnen entstandene Schaden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig durch Sie selbst herbeigeführt worden ist, oder (2) soweit wir als Ihr Reisevermittler für einen Ihnen entstandenen Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines unserer Leistungsträ- ger verantwortlich sind.

Gelten für eine von einem unserer Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchem beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so können auch wir uns als Reisevermittler Ihnen als Reiseteilnehmer gegenüber hierauf berufen.

Als Reisevermittler haften wir nicht für Leistungsstörungen, die im Zusammenhang mit Leistungen entstehen, die von uns als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und auch als solche in der Reiseausschreibung deutlich gekennzeichnet sind. Vermitteln wir beispielsweise Flüge, Transfers, Hotel-Unterkünfte, Fährfahrten, Tauchkreuzfahrten, Boot-Safaris oder andere Individualreisen, wie Nilkreuzfahrten, Wüstentouren, Jeep-Safaris, Kamel-Touren oder den Besuch von Kulturstätten, so haften wir nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Erbringung der Leistung selbst.

Wir empfehlen Ihnen in diesem Zusammenhang dringend den Abschluss einer gesonderten Reise- unfall- und/oder Reisegepäck- und/oder einer Reiserücktrittsversicherung.

§ 7 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

Mit der Reisebuchung erhalten Sie von uns alle und zu diesem Zeitpunkt uns bekannten Bestim- mungen zu Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen Ihres Reiseziellandes. Im Falle einer Ägyptenreise finden Sie die notwendigen Bestimmungen auch auf unserer Homepage in der Rubrik Reiseinformationen. Bei der Informationserteilung gehen wir davon aus, dass Sie deutscher Staatsangehöriger sind, außer es ist offensichtlich eine abweichende Staatszugehörigkeit erkennbar. Liegen bei Ihnen besondere persönliche Umstände im Hinblick auf vorbezeichnete Bestimmungen vor, sind Sie verpflichtet uns diese bei Erteilung Ihres Reiseangebotes mitzuteilen.

Hinweis: Es besteht jederzeit die Möglichkeit einer Änderung vorbezeichneter Bestimmungen durch die entsprechenden staatlichen Behörden. Soweit wir hiervon Kenntnis erlangen, werden wir Sie über maßgebliche Änderungen unverzüglich informieren. Für die Richtigkeit können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Für die Einhaltung der vorbezeichneten Bestimmungen sind Sie in jedem Fall selbst verantwortlich, ebenso für die rechtzeitige Vorlage etwaig notwendiger Unterlagen, die die Reise in Ihr Zielland ermöglichen (z.B. Visa, Gesundheitszeugnisse).

Bitte beachten Sie, dass sich Flugzeiten, -nummern, -routen und -gesellschaften auch kurz vor Reiseantritt noch ändern können.

§ 8 Sonstige Bestimmungen

Die Abtretung Ihrer Ansprüche als Reiseteilnehmer uns gegenüber an Dritte ist ausgeschlossen. Klagen gegen uns als Reisevermittler können nur an unserem Sitz - Ägypten - erfolgen. Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile der vorliegenden AGB's unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des gesamten Reisevertrages im übrigen nicht.

Die Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen von DiveIn Divecenter Dahab, South Sinai, Egypt sowie die zur Zeit geltenden Einreisebestimmungen für Ägypten wurden dem Reisenden/ Buchenden vor Antritt der Reise jeweils über das Internet zugänglich gemacht. Mit schriftlicher Bestätigung des Angebotes und Reisebestätigung von DiveIn erkennt der Reiseteilnehmer die AGB's von DiveIn an. Der Reiseteilnehmer wurde im Rahmen der AGB's insbesondere darauf hinge- wiesen, dass er sich selbst über die jeweils zum Zeitpunkt des Reiseantritts geltenden und gültigen Pass-, Einreise- und Visabestimmungen von Ägypten und anderen Reisezielen informieren muss.

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